Versicherungsrecht

Unsere Expertise im Versicherungsrecht

Als spezialisierte Beratungseinheit konzentrieren wir uns auf die Interessen von mittelständischen Unternehmen, Gesellschaftern, Geschäftsführern und Inhabern.

Unser Alleinstellungsmerkmal:  Die Verknüpfung der juristischen Kompetenz unserer Volljuristen im Fachgebiet Versicherungsrecht, kombiniert mit den Möglichkeiten und Vorteilen eines mittelständischen Rückversicherungsmaklers.

Wurden Ihre gewerblichen Versicherungsverträge jemals von spezialisierten Juristen geprüft?

Wir bewerten Sinn, Zweck und Qualität von Versicherungsverträgen
objektiv, rechtlich fundiert und transparent.

Spezialisierte Versicherungsprogramme

Gewerbliche Risiken mit hohem Schadpotenzial oder einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit, werden regelmäßig vom Versicherungsschutz begrenzt oder vollständig ausgeschlossen. Dies ist u.a. mit der sogenannten Risikotragfähigkeit und den historischen Schadenstatistiken eines Versicherungsunternehmens begründet. Es dürfte inzwischen allgemein bekannt sein, dass das Geschäftsmodell vieler Versicherungen darin besteht, Versicherungsverträge anzubieten, die den Bedarf und die Risiken der Versicherungsnehmer nur unzureichend abbilden. Marketing, Vertrieb und Vertragsinhalt und somit auch Qualität des Versicherungsschutzes liegen oft weit auseinander.

Der „proof of conzept“ solcher Lösungen, ist dann regelmäßig Teil einer rechtlichen Auseinandersetzung im Schadensfall, deren gerichtlicher Abschluss oft Jahre andauert.

Unser Geschäftsmodell basiert auf einer anderen Vorgehensweise.

Durch eine Bündelung von mehreren Unternehmen der gleichen Branche (sogenanntes Pooling) und der Aufteilung von verschiedensten Risiken auf Erst- und Rückversicherer, ist es uns möglich Versicherungsprogramme und Rahmenverträge anzubieten, die qualitativ deutlich hochwertiger und auch umfassender sind, als dies bei standardisierten Versicherungslösungen von Versicherern regelmäßig der Fall ist. Dies ist u.a. in der Größenordnung unseres Versicherungseinkaufs, der Verhandlungsposition und den damit verbundenen Zugeständnissen der Versicherungswirtschaft zu begründen, die einzelvertraglich nicht angeboten werden. Vertragsinhalte und besondere Vereinbarungen, werden von unserem juristischen Kollegium kritisch geprüft, um für unsere Mandanten ein Höchstmaß an Rechtssicherheit herzustellen.

Schadenberatung

Unsere Mandanten werden bei einem eingetretenen Schadensfall, von unserer Schadenberatung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche, gegenüber einem Versicherungsunternehmen unterstützt und rechtlich im Sinne von § 5 I 2 RDG beraten. Unerheblich dabei ist, ob unser Mandant oder seine Mitarbeiter selbst Schädiger oder Geschädigter ist. Im Umfang der Schadenberatung werden den Mandanten zudem zeitintensive, administrative und organisatorische Tätigkeiten von den Mitarbeitern unserer Schadenberatung abgenommen.

Ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls, dass ein spezialisierter Rechtsbeistand, Sachverständiger oder Gutachter eingeschaltet werden sollte, vermitteln wir den Kontakt und begleiten das Verfahren bis zum Prozessabschluss. Durch ein Höchstmaß an Digitalisierung und einer eigenen Cloud-Plattform gewinnen wir wichtige Zeitvorsprünge, die in hochvolumigen Schadenfällen entscheidend sein können.

Vertragsgestaltung & Kontrolle

Wir gestalten und entwickeln für unsere Mandanten, spezialisierte Versicherungsprogramme die versicherungstechnisch und versicherungsrechtlich auf die Risiken unserer Mandanten gezielt entwickelt und abgestimmt sind.

Es handelt sich um einen aus verschiedenen Erst- und Rückversicherungskomponenten entwickelten Versicherungsschutz, dessen beteiligte Risikoträger (Versicherer) ausschließlich namhafte Erst- und Rückversicherer abbilden. Das Ziel ist ein Versicherungsprogramm der Art zu gestalten, dass Rechtsstreitigkeiten aus dem Versicherungsvertrag von vornherein vermieden und minimiert werden. Zudem werden neuste Erkenntnisse aus Rechtsprechung (Gerichtsurteile), aus wissenschaftlichen Aufsätzen und aus der versicherungsrechtlichen Kommentarliteratur, zugunsten der Mandanten berücksichtigt und vertraglich präventiv implementiert.

Ist der Versicherungsschutz zunächst hergestellt, wird dieser im Anschluss regelmäßig durch unsere Anwälte auf den Prüfstand gestellt. Dabei berücksichtigen wir die Entwicklungen der Rechtsprechung sowie sich ggf. verändernde Geschäftsbereiche unserer Mandanten. Unsere Mandanten können sich sicher sein, ein Höchstmaß an Rechtssicherheit in Anspruch zu nehmen.

Das Ergebnis unserer regelmäßigen Prüfung dokumentieren wir mit u.a. dem Versicherungsrechts-Zertifikat.

Wir beantworten Ihre Fragen

Wir sind der richtige Ansprechpartner für Unternehmen, die Wert legen auf:

  • Rechtssicherheit in hochkomplexen Rechtsgebieten
  • Eine spezialisierte-, präventive- und nachhaltige Risikoabsicherung
  • Zeitersparnis in zeitaufwendigen, administrativen Verwaltungsarbeiten
  • Eine effiziente und verbindliche Schadenberatung durch Juristen für Versicherungsrecht

Ihr Kontakt zu uns

Telefon: +49 2630 96238-0
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